Glossar
WEG-Begriffe, klar erklärt
Die Begriffe, die in Protokollen und Abrechnungen vorausgesetzt werden – jeweils mit der Fundstelle im Gesetz.
- Beschluss-Sammlung
- Das gesetzlich vorgeschriebene Verzeichnis aller Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft (§ 24 Abs. 7 WEG). Der Verwalter führt sie fortlaufend und ergänzt sie unverzüglich nach jeder Beschlussfassung. Jeder Eigentümer darf sie einsehen.
- Auch: Beschlusssammlung
- Eigentümerversammlung
- Das Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und beschließt über alle Angelegenheiten der Verwaltung — von der Bestellung des Verwalters bis zu Erhaltungsmaßnahmen (§ 24 WEG). Die Einladung soll drei Wochen vorher zugehen.
- Auch: WEG-Versammlung · Versammlung
- Erhaltungsrücklage
- Das angesparte Vermögen der Gemeinschaft für künftige Instandhaltung und Instandsetzung. Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Sie darf nur für beschlossene Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden, nicht für laufende Betriebskosten.
- Auch: Instandhaltungsrücklage · Rücklage
- Teilungserklärung
- Die notariell beurkundete Erklärung, mit der ein Grundstück in Sondereigentum und Miteigentumsanteile aufgeteilt wird (§ 8 WEG). Sie legt fest, was zu welcher Wohnung gehört, und enthält meist die Gemeinschaftsordnung mit den internen Spielregeln der Gemeinschaft.
- Auch: Aufteilungserklärung
- Verwaltungsbeirat
- Von der Eigentümerversammlung gewählte Eigentümer, die den Verwalter bei seiner Arbeit unterstützen und überwachen (§ 29 WEG). Der Beirat prüft insbesondere Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Versammlung darüber beschließt.
- Auch: Beirat
- Wirtschaftsplan
- Die Vorausschau auf die Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres. Der Verwalter erstellt ihn, die Eigentümerversammlung beschließt auf seiner Grundlage über die zu zahlenden Vorschüsse — das monatliche Hausgeld (§ 28 Abs. 1 WEG).
- Auch: Jahreswirtschaftsplan
Begriff fehlt?
Etwas unklar geblieben?
Fragen Sie nach — wir erklären es ohne Fachchinesisch und ergänzen den Begriff hier.
Torben Schulthoff
Geschäftsführer Strategie